Was ist zu tun bei einem unverschuldeten Autounfall? Nachfolgend finden Sie einige Fragen & Informationen zu dem Thema: Was ist zu tun bei einem unverschuldeten Autounfall? An dieser Stelle stelle ich Ihnen eine stetig wachsende Fragensammlung kostenlos zur Verfügung. Bei detailierten Fragen stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung, hier finden Sie meine Kontaktdaten
Ein Hinweis in eigener Sache: Die auf meiner Website veröffentlichten Informationen stelle ich nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung. Diese stellen weder eine Rechtsberatung dar, noch sollen sie eine Rechtsberatung ersetzen.
1.Sachverständiger 2.Rechtsanwalt 3.Werkstatt 4.Abrechnung 5.Wertminderung 6.Ersatzwagen / Nutzungsausfallentschädigung Sie kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die durch Haarwild wie Reh, Hirsch, Wildschwein oder Elch (BJagdG, §2), verursacht wurden. Wichtiger Tipp: Es gibt das Bundesjagdgesetz und jedes Bundesland hat noch ein eigenes Landesjagdgesetz, da nicht alle jagdbaren Tiere gleichmässig verteilt ihr Revier haben oder nur regional vorkommen. Kollision mit einem Wolf, Marderhund oder anderen Tieren kann zu erheblichen Schäden führen, ist a b e r kein Wildschaden im klassischen Sinn, weil es sich nicht um jagdbares Wild handelt. Hier kann nur der erweiterte Versicherungsschutz für Weidevieh oder auch erweiterte Haarwildklausel oder eine Vollkaskoversicherung Schutz bzw. Abdeckung des Schadens bieten. Bei allen Wildunfällen ohne Wildberührung gilt: Der Anspruchsteller ist nachweispflichtig! Von September bis November sind Wildtiere besonders aktiv, vor allem in der Dämmerung und nachts. Die Tiere sind jetzt verstärkt auf Am gefährlichsten sind Waldgebiete. Dort ereignen sich 40 Prozent aller Kollisionen mit Wild. Jeder dritte Zusammenstoß findet auf Straßen statt, die durch Felder führen. Die Wahrscheinlichkeit, auf Wild zu treffen, ist abends zwischen 17 und 23 Uhr sowie morgens zwischen 4 und 7 Uhr am größten. Es gibt keine goldene Verhaltensregel, wenn Wild plötzlich im Scheinwerferlicht auftaucht. In einem Punkt sind sich jedoch alle Verkehrsexperten einig: keine riskanten Ausweichmanöver versuchen. Am besten abbremsen und hupen Bremsen:Treten Sie auf die Bremse, aber nicht, ohne vorher in den Rückspiegel zu schauen, ob sich hinter Ihnen ein Auto befindet. Hupen und Abblenden: Fernlicht aus. Das Tier bleibt sonst vor Schreck im Lichtkegel stehen. Versuchen Sie, das Tier mit der Hupe, nicht aber durch Aufblenden, zur Flucht zu bewegen. Draufhalten statt Ausweichen? Lässt sich ein Zusammenstoß nicht ohne Risiko vermeiden, halten Sie drauf, vor allem, wenn es sich um Kleinwild wie Hasen oder Füchse handelt. Beim Ausweichen riskieren Sie, mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenzustoßen oder gegen einen Baum am Straßenrand zu prallen. War die Kollision unvermeidlich, Unfallstelle absichern, Polizei oder Jagdpächter verständigen, Lichtbilder fertigen ( fast alle Smartphones verfügen über diese Funktion) Lassen sie sich die Kollision mit einem Wildtier bescheinigen und melden diese umgehend ihrer Versicherung, auch wenn erst mal an der Unfallstelle keine Schäden erkennbar sind. Suchen sie einen Fachmann auf, der den Anstoßbereich untersucht.
Es gibt Versicherer, die sehr schnell auf eine Schadenanzeige reagieren und Ihnen umgehend Post zustellen, aus denen der Eindruck gewonnen werden könnte, wenn Sie als Geschädigter aktiv werden, können sie nur alles falsch machen. Da ist vom Kostenvergleich bei der Beauftragung des Sachverständigen die Rede, Schadenminderungspflicht, Pflichten, Gerichtsurteile uvm... Die Wahrheit ist, Sie haben erhebliche Rechte und können den Ablauf einer Schadenregulierung erheblich mitbestimmen. Nur sollten Sie ihre Rechte kennen oder jemanden damit beauftragen, der sich damit auskennt Lassen Sie sich im Umgang mit Versicherungen nicht verunsichern oder gar einschüchtern. Es gibt noch klar definierte Regeln zur Schadenregulierung in der Bundesrepublik Deutschland, dies gilt auch und für allem für Versicherer, die haben z. B: Fristen bei der Regulierungsdauer einzuhalten und sind dem Gesetz nach verpflichtet, berechtigte Forderungen zu regulieren und unberechtigte Forderung abzulehnen ( daher wird viel bei Versicherungen geprüft, selbst Gutachten von eigenen oder und dritten Sachverständigen werden nochmals überprüft). Oft teilt der Versicherer dem Geschädigten mit, das ein Kostenvoranschlag einer Kfz Werkstatt zur Schadenregulierung ausreichend ist. Das ist falsch, ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Wirkung und enthält keine Angaben zum Schadenhergang, zur Plausibilität, zur Kausalität, zur Wertminderung, zum Nutzungsausfall, zum Wiederbeschaffungswert und zum Restwert. Ein Kostenvoranschlag enthält keine Lichtbilder die qualifiziert erstellt wurden, um einen Schaden jederzeit nachvollziehbar zu beschreiben und darüber hinaus auch noch nachträglich die Beweissicherung oder Unfallrekonstruktion ermöglichen. Bei einem Kostenvoranschlag werden die Kosten, Zeit und der Arbeitsaufwand, den eigentlich die Versicherung aufbringen sollte, auf den Geschädigten und seine Werkstatt umgelegt. So werden Kosten und geschultes technisches Personal gespart und der Geschädigte ist in der Beweis- und Bringepflicht. Weiterhin bieten Versicherungen oft die bequeme, unkomplizierte Schadenabwicklung an: Wir, der eintrittspflichtige Versicherer managen alles für Sie, von der Schadenaufnahme, über den Sachverständigen, den Mietwagen, die Reparatur bis zur Auslieferung des reparierten Autos, natürlich gewaschen und innen gereinigt und mit drei Jahren Garantie. Am Ende sitzen Sie mit dem Unfallgegner an einem Tisch und beissen in saftige, rote Tomaten und trinken gemütlich Wein, ha ha. Soweit die bunte Werbung und graue Theorie. Die Versicherung hat als wirtschaftlich denkendes und handelndes Unternehmen starkes Interesse daran, Kosten zu sparen, um Gewinne zu erwirtschaften. Fraglich ist daher, ob Ihr Fahrzeug sach- und fachgerecht repariert wird und die Reparatur von guter Qualität und Haltbarkeit ist, auch und gerade wenn Sie sich auf die sogenannte Werkstattsteuerung einlassen. Bei der Werkstattsteuerung hat die Versicherung Verträge mit ausgewählten Werkstätten oder Werkstattketten abgeschlossen, wobei die Verrechnungssätze der Werkstätten erheblich niedriger sind als im regionalen Vergleich. Weiterhin werden diese Werkstätten verpflichtet, dem Auftraggeber/ Zahler der Reparaturrechnung ( in der Regel der eintrittspflichtige Versicherer ) Nachlässe bei Ersatzteilen einzuräumen, kostenlose Bereitstellung von Mietwagen und kostenlose Aussen- und Innenreinigung und kostenlosen Hol- und Bringedienst zu leisten, oder die Versicherung verkauft sogar die Ersatzteile an die Werkstatt und verdient sogar mit. Manche Reparaturdienste zahlen den Versicherern eine Vermittlungsprämie für jeden Auftrag. Dies gilt auch für Autoglaser, schauen sie in ihre Vertragsunterlagen, ob sie an einen Autoglaser vertraglich gebunden sind. All dies muß von einem schon geringeren Stundenverrechnungssatz aufgefangen werden, nicht zum Wohle des Kunden ( Fahrzeughalters) sondern zum Wohle der Versicherung, die nämlich Kosten einspart. Diese Werkstätten haben nicht nur Zeit- und Qualitätsdruck sondern auch erheblichen Kostendruck. Druck erzeugt Stress und den will keiner von uns wirklich haben und er führt selten zu guten Ergebnissen. Die Versicherung tritt dabei als Auftragsvermittler bei Werkstätten auf und wechselt so die Rolle vom Anspruchserfüller zum machtvollen Auftragvergeber, der als Einziger der Beteiligten partizipiert Auch der Ausgleich von Wertminderung und Nutzungsausfall und einer Kostenpauschale wird gerne eingespart, nach dem Motto: Was der Anspruchsteller nicht weiß, macht ihn nicht heiß, da heisst: Die, die nicht danach fragen, erhalten auch nichts. Eine Versicherung hat nicht die gleichen Interessen wie der Geschädigte. Geld das an Sie ausgezahlt werden soll und Rechnungen für Dienstleistungen dritter, ist für die Versicherung ein Kostenfaktor. Eine Versicherung hat ein erhebliches, vorrangiges Interesse daran, Kosten zu sparen. Die eingenommenen Beiträge eines Jahres bilden neben Rückstellungen den Topf aus dem alle anfallenden Kosten beglichen werden müssen. So gibt es ein festes Budget, das unter allen Umständen eingehalten werden muß.Ihre Rechte im Kfz Schadensfall - bei einem Haftpflichtschaden
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung zu beauftragen. Dies gilt auch, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Gutachter beauftragt hat. Die Gutachterkosten muss im Haftpflichtschadenfall bei geklärter Haftung und Deckung von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Als Geschädigter haben Sie das Recht einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Die Rechtsanwaltskosten sind im Haftpflichtschadenfall ( wie auch beim Sachverständigen) von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
Als Geschädigter steht es Ihnen frei eine Werkstatt Ihrer Wahl mit der Reparatur zu beauftragen.
Als Geschädigter sind Sie nicht verpflichtet Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen, Sie haben das Recht, sich die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung auf Grundlage eines Gutachtens erstatten zu lassen. Sie haben das Recht sich die Reparaturkosten Netto von der Versicherung auszahlen zu lassen ( fiktive Abrechnung).
Abhängig von Alter und Laufleistung Ihres Fahrzeuges kann Ihnen eine Wertminderung zustehen. Achtung! Bei einem Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt wird im Normalfall keine Wertminderung für Ihr Fahrzeuges berücksichtigt. Daher empfehlen wir die Erstellung eines Kostenvoranschlages oder besser eines Gutachtens durch einen Sachverständigen.
Während der Reparaturdauer haben Sie in der Regel Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Nehmen Sie kein Ersatzfahrzeug in Anspruch, haben Sie das Recht auf Nutzungsausfallentschädigung. Die Mietwagenklasse und den Nutzungsausfall ermittelt der Sachverständige.Teilkaskoversicherung
Viele Versicherer bieten den Versicherungsschutz auch darüber hinaus für das Risiko der Kollision mit Weidevieh (Pferd, Rind, Schaf, Ziege) ab, ohne dass der Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung belastet wird. Vollkaskoversicherung
Hier sind Sie über die Teilkaskoleistungen hinaus bei selbstverschuldeten Fahrzeugschäden versichert, die nicht auf einem Zusammenstoß mit Tieren beruhen. Bei Wildunfällen ist auch gedeckt, wenn Sie vor Schreck oder Tierliebe mit übermäßigem Ausweichen reagieren und im Graben landen. Wann und wo das Risiko am größten ist
Futtersuche. Die Feldfrüchte sind abgeerntet, neue Deckung wird gesucht. Zudem herrscht Paarungszeit bei Hirschen und Wildschweinen. Jagt der Keiler verliebt der Bache hinterher, ist jede Vorsicht vergessen. Nicht selten brechen die Tiere unverhofft aus dem Unterholz auf die Straße. Bremsen, Ausweichen oder Draufhalten?
Angebote von Versicherungen nach einem unverschuldeten Unfall